Für Sie zur Informatien diese Texte:


Gesetzentwurf vorgesehene
Änderungen ab 2015
Neueste Information des Bundesministeriums für Gesundheit zu den Krankenkassenbeiträgen 2015
Kassenbeiträge:
Voraussichtlich auch in 2015 stabil
Dass gesetzlich Versicherte sich auch im nächsten Jahr auf Beitragsstabilität verlassen können,
darauf deutet der am 22. Oktober im Bundesanzeiger veröffentlichte durchschnittliche Zusatzbei- tragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung für das Jahr 2015 hin. Wie hoch der individuelle Zusatzbeitragssatz einer Krankenkasse ab 2015 für ihre Mitglieder tatsächlich ausfällt, legt die
jeweilige Krankenkasse allerdings selbst fest und richtet sich unter anderem danach, wie wirtschaft-
lich eine Krankenkasse arbeitet und ob die Krankenkasse vorhandene Finanz-Reserven im Sinne
der Versicherten einsetzt.
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: "Mit der GKV-Finanzreform ermöglichen wir den Krankenkassen mehr Wettbewerb um gute Angebote und eine hochwertige Versorgung. Gleichzeitig steigern wir die Transparenz für die Versicherten: Erhebt eine Krankenkasse ab Januar 2015 einen Zusatzbeitrag, der über den durchschnittlichen 0,9 Prozent liegt, muss die Kasse auf die Möglichkeit hinweisen, in eine günstigere Krankenkasse zu wechseln. Das steigert die Vergleichbarkeit der Krankenkassen und nutzt den Versicherten."
Hier lesen Sie unsere Pressemitteilung:
www.bundesgesundheitsministerium.de/pm_gkv_zusatzbeitrag_2015
Das Bundesministerium für Gesundheit hat als einfache Orientierungshilfe für Kontakt und Antragstellung bei den Pflegekassen einen "Pflegeleistungshelfer" eingerichtet, den Sie unter
http://www.bmg.bund.de/pflege/pflegeleistungs-helfer.html
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Als Fachpflegeteam stehen wir Ihnen hilfreich zur Seite bei der Beantragung von Leistungen der Pflegekasse.